Welche AREI-Version gilt für meine Installation?
So ermitteln Sie, ob eine belgische Haushaltsinstallation unter neue Regeln, alte AREI oder Übergangsbestimmungen fällt.
Der AREI wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Welche Vorschriften gelten, hängt daher unter anderem vom Installationsdatum und vom Zeitpunkt späterer Änderungen ab. Bei einer Wohngebäudeinstallation lautet die entscheidende Frage meist nicht: „Welche AREI-Version gilt für das ganze Haus?“ Entscheidend ist vielmehr: Welcher Teil der Anlage ist neu, bestehend, alt oder geändert?
Der AREI unterscheidet nach Anlagenteilen. Ein alter Verteiler, ein neuer Stromkreis und eine neuere Ladestation können daher zur selben Anlage gehören, aber unterschiedlichen Übergangsbestimmungen unterliegen.
Kurze Antwort
- Neuinstallationen und wichtige Änderungen oder Erweiterungen werden nach den für diese Arbeiten geltenden aktuellen Regeln beurteilt.
- Vorhandene Teile können Abweichungen beibehalten, wenn AREI diese Abweichungen ausdrücklich zulässt.
- Altteile, deren Errichtung vor dem 1. Oktober 1981 begonnen wurde, werden im Stromlaufplan als Altinstallation gekennzeichnet.
- Ein Inspektionsbesuch kann erforderlich sein, wenn die Immobilie verkauft oder der Netzanschluss verstärkt wird.
- Die Anlagendokumentation bleibt vorgeschrieben. Sie umfasst Stromlaufplan, Lageplan, Prüfberichte und gegebenenfalls Beschreibungen kleinerer Änderungen.
Der praktische Entscheidungsbaum
| Situation | Was gilt praktisch? | AREI-Quelle |
|---|---|---|
| Neue Wohngebäudeinstallation | Stromlaufplan und Lageplan erstellen, vor Inbetriebnahme prüfen lassen und in die Anlagendokumentation aufnehmen. | Buch 1, Unterabschnitt 3.1.2.1 und Kapitel 6.4 |
| Wichtige Änderung oder Erweiterung | Für den geänderten oder erweiterten Teil gelten die aktuellen Vorschriften; die Pläne müssen erstellt oder angepasst werden. | Buch 1, Definition 2.11 und Unterabschnitt 3.1.2.1 |
| Keine wesentliche Änderung oder Erweiterung | Ein neuer Stromlaufplan ist nicht zwingend erforderlich; eine kurze, unterschriebene Beschreibung kann genügen. Der Lageplan muss weiterhin den tatsächlichen Zustand zeigen. | Buch 1, Unterabschnitt 3.1.2.1 |
| Bestehender, zuvor auf Konformität geprüfter Anlagenteil | Abweichungen sind nur zulässig, wenn Teil 8 sie vorsieht. | Buch 1, Kapitel 8.2 |
| Verkauf einer alten Wohngebäudeinstallation | In den in Abschnitt 8.4.2 genannten Fällen ist eine Kontrolle vorgeschrieben. Bei negativem Prüfbericht muss der Käufer innerhalb von 18 Monaten nach der Verkaufsurkunde eine erneute Kontrolle veranlassen. | Buch 1, Abschnitt 8.4.2 |
| Alte Wohngebäudeinstallation mit verstärktem Anschluss | Eine Kontrolle ist vorgeschrieben, wenn die Installation nie nach dem früheren AREI auf Konformität geprüft wurde. | Buch 1, Abschnitt 8.4.1 |
Alt, bestehend und neu in einer Anlage
Was ist eine wichtige Änderung oder Erweiterung?
Der AREI definiert eine wichtige Änderung oder Erweiterung als eine Änderung mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Sicherheit, die noch nicht durch eine Konformitätsprüfung abgedeckt sind.
Beispiele, die der AREI selbst erwähnt:
- Änderung des Erdverbindungssystems,
- Überschreitung der zulässigen Kurzschlussleistung für installierte Geräte,
- nicht gleichwertiger Ersatz einer Schalt- und Verteilanlage,
- Ergänzung eines Stromkreises in einer Hausinstallation.
Ein neuer Stromkreis ist keine Kleinigkeit
Ein neuer Stromkreis in einem Haus wird in der AREI-Definition ausdrücklich als Beispiel für eine wichtige Änderung oder Erweiterung erwähnt. Führen Sie ihn daher nicht nur als separate Notiz auf.
Weitere Informationen zu den Konsequenzen für Stromlaufplan, Plan und Akte finden Sie unter Historie und Übergangsregeln.
Was ist mit kleineren Änderungen?
Ist eine Änderung oder Erweiterung nicht wesentlich, verlangt der AREI keinen neuen Stromlaufplan. Eine kurze Beschreibung mit Name, Funktion und Anschrift der verantwortlichen ausführenden Person sowie Datum und Unterschrift genügt.
Der Lageplan muss jedoch bei jeder Änderung oder Erweiterung aktualisiert werden und stets den tatsächlichen Zustand der Elektroinstallation zeigen.
Praktische Faustregel
Ändert sich die Anlage sichtbar, aktualisieren Sie den Lageplan. Betrifft eine wichtige Änderung Stromkreis, Schutz, Verteiler oder Versorgung, müssen Sie auch den Stromlaufplan entsprechend anpassen.
Was ist mit alten Installationen?
Ein Altteil, mit dessen Umsetzung vor Ort vor dem 1. Oktober 1981 begonnen wurde, ist auf den Einleiterplänen mit dem Vermerk alte Installation gekennzeichnet.
Das bedeutet nicht, dass alle alten Anlagenteile unverändert bleiben dürfen. Teil 8 von Buch 1 enthält konkrete Abweichungen für bestehende und alte Hausinstallationen. Diese Abweichungen betreffen zum Beispiel bestimmte Angaben im Stromlaufplan, Kennzeichnungen, ältere Leitungen, Fehlerstromschutzschalter oder Steckdosen. Sie gelten nur in dem Umfang, in dem der jeweilige Artikel dies zulässt.
Alt ist keine Ausnahme
Ein altes Teil kann von Übergangsbestimmungen profitieren, unsichere Situationen oder neue Änderungen werden jedoch nicht automatisch von der alten Regelung abgedeckt. Kennzeichnen Sie in der Anlagendokumentation deutlich, welche Teile alt, bestehend, geändert oder neu sind.
Eine vollständige Erläuterung alter, bestehender, geänderter und neuer Teile finden Sie unter Alte und bestehende Installationen.
Beim Verkauf: Was passiert, wenn Pläne fehlen?
Beim Verkauf einer Wohneinheit mit alter Elektroinstallation kann nach Abschnitt 8.4.2 eine Kontrolle vorgeschrieben sein.
Liegen bei diesem Inspektionsbesuch keine regulatorischen Übersichtsdiagramme und Situationspläne vor, kann der Vertreter der anerkannten Stelle eine kurze Beschreibung und eine kurze Skizze anfertigen, um die Rückverfolgbarkeit der geprüften Teile zu gewährleisten. Diese Unterlagen ersetzen die vorgeschriebenen Pläne jedoch nicht. Das Fehlen der vorgeschriebenen Pläne muss im Prüfbericht als Verstoß vermerkt werden.
Was sollte in der Anlagendokumentation enthalten sein?
Bei einer Wohngebäudeinstallation bewahrt der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber die Anlagendokumentation auf. Sie enthält unter anderem:
- den Stromlaufplan,
- den Lageplan,
- Konformitätsprüfberichte,
- alle Berichte über Überwachungsbesuche,
- Unterlagen zu den Betriebsmitteln, sofern erforderlich,
- Dokumente für wichtige Änderungen oder Erweiterungen,
- prägnante Beschreibungen unwichtiger Änderungen oder Erweiterungen.
Für Hausinstallationen mit Solarmodulen bis einschließlich 10 kVA sollten auch Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und technische Hinweise der installierten Geräte in der Anlagendokumentation enthalten sein.
Weitere Informationen zur Anlagendokumentation finden Sie unter Dokumentation, Prüfung und Verantwortung.
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